Gerüste mieten

Gerüste mieten

Was Sie wissen sollten, wenn Sie ein Gerüst mieten

Sie wollen etwas sanieren oder umbauen und benötigen ein Gerüst? Mit einem fachgerecht aufgestellten Gerüst können Sie oder die von Ihnen beauftragten Fachleute sicher arbeiten. Wie die Mietkosten erhoben werden und wie abgerechnet wird, ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Die wichtigsten Punkte dazu:

  • Sie können das Gerüst so lange mieten, wie Sie es brauchen. Da ein Gerüstverleiher auch planen muss, ist es allerdings sinnvoll, die Dauer der Arbeiten nicht zu knapp, aber auch nicht zu großzügig einzuschätzen.
  • Die Höhe der Mietkosten ist abhängig davon, wie viele Mitarbeiter zum Aufbau benötigt werden (Lohnkosten), wie viele Teile benötigt werden und wie lange es stehen soll.
  • Zur sicheren Kostenkalkulation und Arbeitsplanung ist ein Ortstermin erforderlich. Erst dann kann der Gerüstbauer Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten und die benötigte Menge Material tatsächlich abschätzen. Falls das Gerüst nicht komplett auf dem eigenen Grund steht, müssen Genehmigungen bei den jeweiligen Eigentümern eingeholt werden.

So berechnen wir den Preis

Wir von Neff Gerüstbau erstellen üblicherweise einen Angebotspreis, in dem Anfahrt und Aufbau, die Lohnkosten, eine vierwöchige Miete sowie Abbau und Abfahrt inbegriffen sind.

Nach diesen vier Wochen berechnen wir vier Prozent der Nettosumme pro Woche. Bei einem Angebotspreis von 1000 Euro kämen also 40 Euro pro angefangene Woche dazu. Wer ein Gerüst sechs Wochen benötigt, bezahlt so für alles komplett 1080 Euro. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Preise wochenweise gelten. Haben Sie am Montag noch darauf gearbeitet und wir bauen am Dienstag ab, ist die Woche voll zu bezahlen.

Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter im Gerüstbau?

Wir stellen Ihnen das Gerüst sicher auf und übergeben es Ihnen geprüft und freigegeben. Dabei richten wir uns nach der VOB/C und der darin enthaltenen DIN 18451, den Vorgaben für Gerüstbauer in der VOB.

Sie erhalten eine Einweisung. Auf die Einweisung haben Sie laut VOB ein Recht. Werden mehrere Einweisungen nötig, weil mehrere Parteien das Gerüst nutzen oder Personal wechselt, dürfen wir dafür einen Aufschlag nehmen.

Wie sauber muss dass Gerüst bei der Abgabe sein? Es liegt in der Natur von Baustellen, dass dort mit Materialien hantiert wird und es immer passieren kann, dass Spuren davon auf dem Gerüst landen. Ist das Gerüst, das Sie uns wieder übergeben, außergewöhnlich stark verschmutzt, reinigen wir es nach Absprache mit Ihnen gegen eine Gebühr. Denn so wie Sie ein sauberes Gerüst wünschen, wünscht es auch derjenige, der das Gerüst nach Ihnen nutzt.

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