Treppentürme

Treppentürme

sie dienen als Sicheren Zugang für Gerüste und werden gesondert abgerechnet. Treppentürme sind bei Bauwerken ab 5,00m Pflicht, ausgenommen davon sind Gerüste mit einer Höhe unter 5,00m oder Einfamilienhäuser. Treppentürme müssen Mindestens den Anforderungen der DIN EN 12811-1 genügen